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Prozeßwelle gegen Anti-Kriegsaufrufer/innen Dokumentation des Aufrufs im -Format (76KB) | ||||||||||||||||||||||||||
Gegen mehr als 90 UnterzeichnerInnen
des Aufrufs wird derzeit strafrechtlich nach § 111 StGB "öffentlicher
Aufruf zu einer Straftat" ermittelt. Es ergingen bereits Strafbefehle zwischen
2.500 und 7.000 DM. Der Paragraph selbst - als sog. "Gummi-Paragraph" bei
kritischen Juristen/innen umstritten - und das Vorgehen per Prozeßwelle
zielen auf die Einschüchterung und Zermürbung politischen Non-Konformismus'.
Vergleichbare Prozeßwellen gab es z.B. nach Tschernobyl (gegen AKW-Gegner)
und während des Zweiten Golfkrieges.
In den bisher angelaufenen Prozessen haben unterschiedliche Richter unterschiedliche, sich zum Teil widersprechende Urteile gefällt. Siehe unsere Prozeßberichterstattung der Prozesse bis einschließlich 13. Dezember 1999 Bisher (25.4.2000) stehen
28 Freisprüchen 6 Verurteilungen gegenüber. In den Begründungen
der Freisprüche überwiegen Meinungsfreiheit und Verbotsirrtum.
Einen weiteren Höhepunkt
judikativer Kriegsrechtfertigungsmechanismen stellt die Revisionsrechtfertigung
der Oberstaatsanwaltschaft dar, ein besonders eindrucksvolles Dokument
der selbstauferlegten Blindheit gegenüber Staatskriminalität
seitens des Oberstaatsanwaltes.
Und die Prozeßwelle wogt weiter: |
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Stand: 10.5.
2001
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