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Ausgabe 5/01   Seite 5ff

Nicht alle Deutschen werden im Inland ermordet, da ist es gut, daß Mord nicht verjährt. Dies gilt auch dann, wenn die Täter im Staatsauftrag handelten. Die argentinische Soldateska hat während ihrer Junta (1976 bis 1983) rund 30.000 Oppositionelle liquidiert, darunter auch 95 deutsche bzw. deutsch- stämmige Staatsbürger. Obwohl das Ende der Militärdiktatur schon fast zwanzig Jahre zurückliegt, sind die Verbrechen ungesühnt geblieben, weil sie unter die Amnestiegesetze fielen. Allerdings ist in den letzten Jahren die Justiz außerhalb Argentiniens aktiv geworden. Seit 1998 ermittelt die Staatsanwaltschaft in Nürnberg; deren Ermittlungen sich gegen 55 argentinische Militärverbrecher richten. Seit Anfang diesen Jahres stehen erstmals die alten Akten der deutschen Botschaft in Buenos Aires den Ermittlungsbehörden zur Verfügung. Im Anhang die Namen aller Betroffenen.

Justiz ermittelt: Ermordung deutscher Staatsbürger durch argentinische Militärs

Militärdiktatur und Justiz in Argentinien und anderswo
Während der argentinischen Militärdiktatur ermordete die Junta nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen bis zu 30.000 Menschen; die meisten Fälle des "Verschwindenlassens" konnten bis heute nicht aufgeklärt werden. Der Preis für die Beendigung der Militärdiktatur war, daß sich die Putschisten von der neuen Zivilregierung eine Amnestie für all ihre Verbrechen ausstellen ließ. So wurden das Schlußstrich- Gesetz (Ley del Punto Final) und das Gesetz über den Befehlsnotstand (Ley de Obediencia Debida) 1986 bzw. 1987 verabschiedet.(1) Seit zwanzig Jahren fordern Menschenrechtsorganisationen eine Bestrafung der Täter aus den Reihen von Militär, Polizei und Geheimdienst. Aber nur noch 32 Prozent der jungen Argentinier wissen, daß in ihrem Land vor 25 Jahren eine martialische Militärdiktatur errichtet worden war.(2) Gegen das verordnete Vergessen wehrt sich Ermittlungsrichter Gabriel Rubén Cavallo, indem er am 3. März 2001 beide Amnestiegesetze für verfassungswidrig erklärte. Während nämlich Soldaten bestraft werden, weil sie die Kinder ermordeter Mütter adoptiert hatten, bleiben alle Militärangehörige, die deren Mütter liquidierten, wegen der Amnestie straffrei.(3)

Politische Unterstützung kommt aus dem Ausland, weil mindestens 500 Ausländer von der Junta ermordet wurden.(4) In Schweden, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien finden zur Zeit Ermittlungsverfahren statt.(5) In Mexiko hat ein Gericht Anfang des Jahres dem Antrag der spanischen Justiz auf Auslieferung des Folteres Miguel Ángel Cavallo stattgegeben, über einen Revisionsantrag der Verteidiger wird im Lauf des Jahres entschieden.(6)

In der BRD hatten sich die Solidaritätskommittees 1977 zur bundesweiten Kampagne "Fußball und Folter" zusammengeschlossen, um gegen die Austragung der Fußballweltmeisterschaft im Folterstaat zu demonstrieren und auf das Schicksal der verschwundenen Deutschen aufmerksam zu machen.(7) Nach dem Ende der Diktatur flachte die internationale Solidaritätsbewegung merklich ab. Die Auseinandersetzungen konzentrierten sich auf Argentinien, wo in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre um die Amnestierung der Militärs heftig gestritten wurde. In Deutschland schlossen sich erst im März 1998 15 Menschenrechts- und Argentinien-Gruppen zusammen, um an die längst in Vergessenheit geratenen, aber noch nicht aufgeklärten Mordfälle zu erinnern. Die neue Kampagne "Koalition gegen Straflosigkeit" hat ihr Bundesbüro im Nürnberger Menschenrechtszentrum.(8) Zur Bündelung ihrer Kräfte haben sich die Initiativen aus Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien zu einem "Netz gegen Straflosigkeit" zusammengeschlossen.

Um den Unterstützern aus dem Ausland zu helfen, haben sich in Argentinien wiederum Organisationen gegründet, die durch das Ermitteln von Zeugen zur Strafverfolgung der argentinischen Verbrecher in Deutschland beitragen wollen: die Koalition der Mütter und Familienangehörigen verschwundener Deutscher und Deutschstämmiger in Argentinien (Comision de Madres y Familiares de los Detenidos- Desaparecidos Alemanes y de Origen Aleman en la Argentina), die sogenannte Kommission zur Unterstützung der Prozesse in Deutschland (Comisión pro jucio en Alemania) und die Evangelische Kirche am Rio de la Plata.(9) Deren Arbeit ist in Argentinien auch heute noch gefährlich. Einige Tage vor der Übergabe der ersten Anzeigen in Deutschland im Mai 1998 erhielten Hinterbliebene von Deutschen, die von der argentinischen Polizei ermordet worden waren, selbst Todesdrohungen.

Man könnte fragen, was sollen diese Klagen bei der deutschen Justiz nach so vielen Jahren noch bewirken? Durch die gesetzlichen Bestimmungen in Argentinien ist es der Regierung in Buenos Aires in jedem Fall verboten, einen Staatsbürger an die Justiz eines anderen Landes auszuliefern. Aber schon ein internationaler Haftbefehl eines deutschen Gerichtes würde dazu führen, daß die ex- Militärs Argentinien nicht mehr verlassen könnten. Für seine Generäle würde das Land zum Gefängnis.

Die "Verschwundenen"

Mittlerweile sind 95 Deutsche bzw. Deutschstämmige als Opfer der Militärjunta identifiziert worden. In 31 dieser Fälle wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.(10) Die Ermordung von Elisabeth Käsemann erhielt 1977 größere Aufmerksamkeit, weil ihr Vater, Ernst Käsemann, als renommierter Professor für evangelische Theologie über die notwendige Popularität verfügte. Er selbst war 1937 wegen seines Eintretens für kommunistische Bergarbeiter von der Gestapo verhaftet worden. Elisabeth Käsemann war 1968 nach Buenos Aires übergesiedelt, wo die Soziologin die Arbeitskämpfe in ihrem Stadtviertel unterstützte. Sie wurde am 10. März 1977 entführt, in den Konzentrationslagern El Vesubio und Campo Palermo gefoltert und am 24. Mai 1977 erschossen.

Der Fall Käsemann wirft ein bezeichnendes Licht auf die Tätigkeit des Auswärtigen Amtes. Während ihre britische Freundin Diana Houston überlebte, weil sich die Regierung in London für deren Freilassung eingesetzt hatte, erklärte die deutsche Botschaft in Buenos Aires noch drei Wochen nach der Entführung: "Eine Dame Käsemann in Argentinien ist nicht bekannt und dort seit 8 Jahren auch nicht gemeldet." Dabei hatte Frau Käsemann erst kurz zuvor bei der Botschaft einen Reisepaß beantragt. Als Ernst Käsemann Anfang Mai 1977 das Auswärtige Amt informierte, seine Tochter werde im Campo Palermo, dem Hauptquartier des 1. Armeekorps, gefangen gehalten, scheute das Bundesaußenministerium nicht, seine Ignoranz preiszugeben: "Ein Lager dieses Namens ist uns nicht bekannt." Wenige Tage später teilte die Staatsministerin Hildegard Hamm-Brücher (FDP) mit, die Militärs hätten Frau Käsemann gefangen; sie sei "wohlauf". Wenige Tage später wurde Elisabeth Käsemann liquidiert.(11) Von den verschwundenen Deutschen tauchte nur Betina Ehrenhaus nach den Folterungen in der Escuela Mecánica de la Armada (ESMA) wieder auf und steht nun als Augenzeugin zur Verfügung.(12)

Stille Diplomatie durch stilles Nichtstun

Statt auf die Militärs Druck auszuüben, setzten der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) und sein Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) lieber auf eine "diplomatischere" Herangehensweise. Und das, obwohl die Mutter eines der Entführten sogar durch einen Hungerstreik vor dem Auswärtigen Amt versuchte, ein aktiveres Tätigwerden der Ministerialbeamten zu erzwingen. Über das Ergebnis der Regierungsbemühungen urteilte im nachhinein eine Delegation der Evangelischen Kirche 1982, "daß die stille Diplomatie des Auswärtigen Amtes (...) nichts bewirkt hat. (...) Solange der politische Wille der Bundesregierung nicht sichtbar wird, ernsthaft für ihre verhaftet- verschwundenen Bürger in Argentinien einzutreten, so lange braucht die argentinische Diktatur sich nicht genötigt fühlen, Rechenschaft abzulegen."(13)

Man sollte erwarten, die Bundesregierung in Bonn wäre im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen das Terrorregime in Argentinien zu Felde gezogen. Das Gegenteil war richtig. Für jemanden, der sich sonst gern als "der Macher" titulieren ließ, unternahmen Bundeskanzler Helmut Schmidt und seine Krisenstäbe wenig, um das Leben der in Argentinien gekidnappten Landsleute zu retten. Auch die Botschafter in Buenos Aires, Jörg Kastl und sein Nachfolger Joachim Jaenicke, ließen die deutschen Staatsbürger im Stich.(14) Der argentinische Journalist Esteban Cuya berichtete: "Die Angehörigen der Entführten baten die Botschaft zunächst um Hilfe. Diese beschränkte sich aber darauf, Listen der Verschwundenen zu erstellen. In einigen Fällen riefen Angehörige der Botschaft bei den Polizeieinheiten der Gegend an, wo die Entführung geschehen war, ab und zu wurden zaghafte Briefe an die zuständigen Militär- und Justizbehörden geschrieben. Später verwies die Botschaft die Angehörigen für einige Jahre an einen Mitarbeiter des militärischen Geheimdienstes, den 'Major Peirano'."(15). Statt die drohende Ermordung der eben erst Entführten zu verhindern, ließen die Diplomaten die argentinische Junta im eigenen Haus und damit auf deutschem Territorium ihre Spitzeltätigkeit fortführen, so daß weitere Deutsche ihrer Folterung zugeführt wurden.

Dem früheren Bundesfamilienminister Bruno Heck (CDU) genügte eine private Argentinienreise, um von den Junta-Generälen die Freilassung eines Verwandten, seines Freundes Osvaldo Bayer, zu erreichen.(16) Da soll es der sozialliberalen Bundesregierung mit ihrem ganzen Staatsapparat unmöglich gewesen sein, auch nur einen einzigen der 95 Gefangenen aus Deutschland zu retten? Hier stellt sich die Frage, war die "stille Diplomatie" nur stille Sympathie oder wurde die Grenze zur klammheimlichen Kumpanei überschritten? Auch nach dem Bonner- Regierungswechsel 1982 wurde vom neuen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) den Angehörigen erneut Unterstützung zugesagt, doch wieder geschah nichts.

Nachdem ihre Eingaben und Initiativen bei den deutschen Staatsorganen jahrelang ohne Wirkung verpufft waren, erstatten Idalina Tatter und Betina Ehrenhaus 1983 bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen den damaligen Bundesaußenminister Genscher wegen unterlassener Hilfeleistung. Erwartungsgemäß wurde die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens (Aktenzeichen 50 Js 55/83) abgelehnt und auch eine Klageerzwingung aus formalen Gründen niedergeschlagen. Der Freiburger Rechtsanwalt Konstantin Thun wies zudem darauf hin, daß bei einer erneuten Klage gegen Schmidt und Genscher eine Mittäterschaft von damals im Detail schwer nachzuweisen wäre.(17)

Für die Bundesregierung mußten die "guten Beziehungen" zu Argentinien, das nach dem Zweiten Weltkrieg vielen Nazis ein neues Betätigungsfeld gegeben hatte, gewahrt werden. Auch hatten wirtschaftspolitische Erwägungen Priorität. So belieferte die Bundesrepublik die Militärdiktatoren mit Waffen, Raketen- und Atomtechnologie. Annemarie Renger (SPD), stellvertretende Vorsitze des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages, wußte dies 1980 zu rechtfertigen: "Die Bundesregierung handelt entwicklungspolitisch richtig, wenn sie - wie in der Vergangenheit - auch jetzt den Wunsch Brasiliens und Argentiniens zum Maßstab ihrer eigenen Entscheidung nimmt und den Transfer der Kerntechnologie fördert. (..) Dabei darf im Grundsatz (..) die jeweilige Regierungsform nicht ausschlaggebend sein, weil die Bundesrepublik Deutschland aus Respekt vor der nationalen Unabhängigkeit, die für die Länder der Dritten Welt das höchste Gut darstellt, ihre Entwicklungshilfe, zu der die Absicherung des Technologietransfers mit Staatsbürgschaften gehört, an keine Bedingungen knüpft. Eine Billigung unmenschlicher Verfolgungen bedeutet das nicht."(18) Offenbar wußte Prof. Käsemann die Geschäftsmoral der Schmidt-Genscher-Regierung genau richtig einzuschätzen: "Ein verkaufter Mercedes wiegt zweifellos mehr als ein Leben. Wer diese Feststellung zynisch nennt, wird vielleicht zu realistischem Denken zurückfinden, wenn er einmal als Bittsteller unsere auswärtigen Dienste bemühen muß."(19)

Deutsche Strafanzeigen gegen argentinische Militärs

Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland alle Versuche, durch Einschaltung der Politiker zu einer Aufklärung zu gelangen, erfolglos geblieben waren, schalteten die Hinterbliebenen der Opfer schließlich die deutsche Justiz ein. Am 7. Mai 1998 wurden die ersten Mordanzeigen in Sachen Coltzau, Ehrenhaus, Tatter und Weisz durch die Rechtsanwälte Wolfgang Wiesheier und Claus Richter gegen 41 Soldaten der argentinischen Streitkräfte erstattet. Dies ist seit dem Ende der Nürnberger Prozesse die größte Klage gegen Militärs in Deutschland!(20) Am 28. Juni 1999 wurden die Mordfälle Oppenheimer, Thanhauser, Rosenfeld und Marx beim Berliner Justizsenator E. Körting durch den Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck zur Anzeige gebracht. Die Strafanzeige richtete sich gegen die Generäle Videla, Masón und Admiral Massera.(21) Bis heute wurden insgesamt 31 Mordfälle angezeigt; in die 55 Beklagte verwickelt sind.

Eine weitere Klage richtet sich gegen einen deutschen Staatsbürger, der nicht Opfer war, sondern zu den Tätern gehörte: Juan Ronaldo Tasselkraut war damals Produktionsleiter bei Daimler Benz im Werk González Catán bei Buenos Aires und arbeitet heute noch dort. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 1976 und 1977 an der Ermordung von zwanzig Gewerkschaftlern beteiligt gewesen zu sein.(22) Am 28. September 1999 erstattete Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck Strafanzeige gegen Tasselkraut sowie gegen die Offiziere Videla und Massera: "Wir müssen davon ausgehen, daß die Gewerkschafter in der Haft gefoltert und ermordet wurden. Daimler scheint sich auf diese Weise einer unbequemen Gewerkschaftergruppe entledigt zu haben", erklärte Anwalt Kaleck.(23) Ein Informationsblatt für Ökonomen charakterisiert Tasselkraut - unabsichtlich - treffend: "Direktor Juan R. Tasselkraut, ein Berufsleben bei Mercedes, ist eine faszinierende Persönlichkeit und läßt uns ein Stück Industriegeschichte erleben, welches Gänsehaut macht."(24)

Darüber hinaus erstattete das deutsche Menschenrechtsbündnis Koalition gegen Straflosigkeit am 21. März 2001 im Berliner Bundesjustizministerium Strafanzeige gegen die argentinischen Militärs wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord", weil nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip jeder Staat die Verletzung eines Rechtsgutes allein deshalb ahnden kann, weil das betreffende Verbrechen international als besonders strafwürdig gilt.(25) Eine zweite Anzeige wegen Völkermordes erstattete der Berliner Rechtsanwalt Claus Richter.(26)

Es sind also 31 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Nürnberg anhängig, die sowohl von Hinterbliebenen, als auch von Menschenrechtsorganisationen stammen. Während sich die Völkermordklagen gegen die Junta als Ganzes richten, wenden sich die Mordanklagen gegen namentlich benannte argentinische Soldaten, aber auch einen deutschen Staatsbürger. Da die Opfer keinen deutschen Wohnsitz hatten, beauftragte der Bundesgerichtshof am 20. Oktober 1999 die Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Nürnberg- Fürth mit den Verfahren. Hier leitet Staatsanwalt Walther Granpair die Ermittlungen (Sammelaktenzeichen 403 Js 45907/99). Ebenso wie früher die Politiker, reagierte auch die Justiz zunächst mit mangelndem Ermittlungseifer. "Wir mußten die Jäger zum Jagen tragen," bemängelte Pfarrer Kuno Hauck, Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit.(27)

Heute unterstützt die amtierende Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) die Hinterbliebenen: "Ich teile Ihre Forderung nach Wahrheit und Gerechtigkeit. Wahrheit, das bedeutet Aufklärung der Taten, und Gerechtigkeit, das bedeutet Strafverfolgung der Verantwortlichen."(28) Seit Februar 2001 finden in der deutschen Botschaft in Buenos Aires Vernehmungen von Familienangehörigen und Überlebenden statt. Auch der neue Staatsminister im Auswärtigen Amt, Ludger Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen), versprach, bei der Aufklärung zu helfen: Seit März 2001 stehen die morbiden Akten der deutschen Botschaft in Buenos Aires den Nürnberger Staatsanwälten zur Verfügung.(29)

Die Frage der juristischen Zuständigkeit

Man könnte fragen, mit welchem Recht maßt sich die deutsche Justiz an, über Strafsachen zu urteilen, die im Ausland von Ausländern begangen wurden? Die Antwort ist einfach: Gemäß Paragraph 7 I des (deutschen) Strafgesetzbuches gilt das deutsche Strafrecht nach dem sogenannten passiven Personalitätsprinzip auch für Taten im Ausland, wenn deren Opfer ein Deutscher war: "Das deutsche Strafrecht wird bei Straftaten gegen deutsche Staatsbürger im Ausland angewandt, wenn die Tat am Ort des Geschehens strafbar ist oder der Tatort keiner Rechtsprechung unterliegt." Da beide Bedingungen erfüllt sind, hat es nichts mit Deutschtümelei zu tun, wenn nun die Nürnberger Staatsanwaltschaft versucht, diese Morde aufzuklären.(30)

Bezüglich der juristischen Kompetenz sind vier Fälle besonders interessant: Die Eltern dieser Opfer waren ursprünglich deutsche Staatsbürger, die als Juden durch die nationalsozialistische Verfolgung Deutschland verlassen mußten und in Argentinien eine neue Heimat fanden. Im Dritten Reich wurde ihnen 1941 per Anordnung die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt. Zwar wurde diese Bestimmung später für nichtig erklärt, aber damit erhielten die so staatenlos gewordenen Juden nicht automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit zurück. Man wollte vermeiden, daß die Juden, die Opfer des Naziterrors geworden waren, nicht zwangsweise zu "Deutschen" erklärt wurden. Nur auf ausdrücklichen Antrag, erhielten sie ihre Staatsangehörigkeit zurück. Ein solcher Wiedereinsetzungsantrag wurde aber oft nicht gestellt, weil die Betroffenen im Exil heimisch geworden waren. Auch pure Unkenntnis über die Möglichkeit des erneuten Erwerbs der Staatsangehörigkeit war ein Grund, warum kein Antrag gestellt wurde.

Obwohl die Nürnberger Staatsanwaltschaft im März 2000 zunächst erwogen hatte, diese vier Verfahren wegen fehlender Zuständigkeit gemäß Paragraph 170 der Strafprozeßordnung einzustellen, konnten die Rechtsanwälte die Staatsanwälte schließlich davon überzeugen, die Ermittlungsverfahren aus politischen Gründen fortzusetzen. So hatte Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck argumentiert: "In den Fällen der deutsch-jüdischen Opfer der argentinischen Militärdiktatur darf die für unwirksam erklärte Zwangsausbürgerung dieser Familien durch das Hitlerregime nicht dazu führen, ausgerechnet diese zweifachen Opfer von Diktaturen heute vom Schutz des deutschen Strafrechts auszuschließen."(31)

Internationales Strafrecht

Solange in Argentinien die alten Militärs frei herumlaufen können, ist die externe Verfolgung der Juntaverbrechen durch die Justizapparate einzelner Staaten eine ausgleichende Maßnahme. Diese hat nicht nur Rückwirkungen auf die Debatte in Argentinien, sondern bestätigt darüber hinaus einmal mehr die Notwendigkeit eines internationalen Völkerstrafrechts. Erst am 17. Juli 1998 wurde das Statut zur Errichtung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes (InStGH) in Rom verabschiedet. Aber erst wenn sechzig Ratifikationsurkunden vorliegen, kann mit der Institutionalisierung des internationalen Strafgerichtshof konkret begonnen werden, so daß fortan Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Angriffskrieg und Kriegsverbrechen geahndet werden können.(32) Zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehören gemäß Artikel 7 des Statuts auch zahlreiche Straftaten, die von der argentinischen Junta begangen wurden: Vergewaltigung, Folter, Verschwindenlassen von Menschen, erzwungene Austragung von Kindern, etc.

Mit dem Aufbau des internationalen Strafgerichtshofes wird eine "Geschichtsbewältigung" à la Argentinien der Vergangenheit angehören, denn gemäß dem Grundsatz der Komplementarität (Artikel 17) wäre der Strafgerichtshof immer dann zuständig, wenn die für die Strafverfolgung eigentlich zuständigen Staaten dazu unfähig oder unwillig sind, wie dies durch die Amnestiegesetze in Argentinien der Fall ist. Der Rechtfertigungsgrund "Befehlsnotstand", wie er mit dem Ley de Obediencia Debida explizit vorgebracht wurde, wird in Artikel 33 des Statuts ausdrücklich für nichtig erklärt.(33) Allerdings werden die Verbrechen der argentinischen Junta kaum jemals vor einem internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden können, weil dieser gemäß Artikel 11 nur für solche Verbrechen zuständig ist, die erst nach Inkrafttreten des Statuts begangen wurden. So leistet die Nürnberger Staatsanwaltschaft trotz ihrer schlechten materiellen, personellen und institutionellen Ausstattung einen unverzichtbaren Dienst,(34) damit die Morde an den zahlreichen Opfern aus Deutschland nicht völlig ungesühnt bleiben und die Mörder in Uniform sich nicht einfach davonstehlen können. gp

Anmerkungen:
(1) Klaus Bodemer, Zivil-militärische Beziehungen in Argentinien, in: Sabine Kurtenbach (Hg.), Sicherheitspolitik in Lateinamerika, Opladen, 2000, S. 170-176; vgl. ami 12/2000, S. 27
(2) Carlos Ares, La generación del silencio y el olvido, El Pais, 25.3.2001, http://www.elpais.es/articulo.htm?d_da...25elpepiint_8&type=Tes&anchor=elpepiint
(3) Christoph Kuhn, Argentiniens Folterer sollen büssen, Der Tages-Anzeiger, Zürich, 9.3.2001, http://tages-anzeiger.ch/ta/taZeitungRubrikArtikel?ArtID=76805&ausgabe=1281
(4) Esteban Cuya, Die Überwindung der Vergangenheit in Argentinien, Koalition gegen Straflosigkeit, Nürnberg, Oktober 2000, http://www.menschenrechte.org/Koalition.htm
(5) N.N., Nürnberger Staatsanwaltschaft wird gegen argentinische Militärs ermitteln, Koalition, Nürnberg, 10.7.1998
(6) N.N., Garzón quiere que los militares paguen fianza, La Nación, Argentinien, 9.3.2001, http://www.lanacion.com.ar/. Vgl. ami 12/2000, S. 23ff
(7) Esteban Cuya, a.a.O.
(8) Zu den Initiatoren gehören: Aktionszentrum Arme Welt (Tübingen), amnesty international (Stuttgart), Argentinien-Gruppe (Stuttgart bzw. Heidelberg), Diakonisches Werk - Menschenrechtsreferat (Stuttgart), Forschungs- und Dokumentationszentrum Lateinamerika (Berlin), Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern (Nürnberg), Misereor (Aachen), Missionszentrale der Franziskaner (Bonn), Nürnberger Menschenrechtszentrum, Pax Christi -Lateinamerika Solidarität (Düsseldorf), Republikanischer Anwaltsverein (Hannover), Verein der Richter und Staatsanwälte - Kommission für Menschenrechte (Freiburg) und der World University Service (Wiesbaden). Die Adresse lautet: Koalition gegen Straflosigkeit, Adlerstr. 40, 90403 Nürnberg, Tel.: 0911/2305550, Fax: 0911/2305551, E-mail: na4783@fen.baynet.de, Web: http://www.menschenrechte.org/Koalition.htm
(9) N.N., Presseinformation aus Argentinien, Koalition, Nürnberg, 17.7.1998
(10) Folgende Fälle wurden zur Anzeige gebracht: Julio Arin, Ruben Bauer, Alfredo Berliner, Gerardo Coltzau, Carlos D'Ambra, Alicia D'Ambra, Betina Ehrenhaus, Marcelo González, Susana González, Elisabeth Käsemann, Rodolfo Kremer, Frederico Lüdden, Adriana Marcus, Leonor Marx, Guillermo Möller, Beatriz Oesterfeld, Diana Oesterfeld, Estela Oesterfeld, Hector Oesterfeld, Mariana Oesterfeld, Alicia Oppenheimer, Susana Pegoraro, Esteban Reimer, Walter Rosenfeld, Hermann von Schmehling, Sonja von Schmehling, Federico Tatter, Juan Thanhauser, Marcelo Weisz, Max Wettengel und Klaus Zieschank. Auf der ami-Website im Internet ist dieser Text elektronisch abrufbar; dort findet sich im Anhang ein Namensverzeichnis aller Opfer.
(11) Esteban Cuya, a.a.O.
(12) Amnesty International, Argentina - Cases of "Disappeared" Facing Judicial Closure in Germany, Report AMR 13/03/00
(13) Kommission der Mütter und Familienangehörigen der verhafteten-verschwundenen Deutschen und Deutschstämmigen in Argentinien, Ohne Titel, Koalition, Nürnberg, ohne Datum
(14) Artikel 14 Absatz 2 GG bestimmt: "Jeder Deutsche hat das Recht auf Leben. Allerdings urteilte das Bundesverfassungsgericht 1977 hierzu: "Art.2 Abs. 2 (..) verpflichtet den Staat, jedes menschliche Leben zu schützen. (..) Wie die staatlichen Organe ihre Verpflichtung zu einem effektiven Schutz des Lebens erfüllen, ist von ihnen grundsätzlich in eigener Verantwortung zu entscheiden." (Bundesverfassungsgericht, 16.10.1977, Aktenzeichen: 1 BvQ 5/77, zit. n.: Bundesregierung, Dokumentation zur Entführung von Hanns Martin Schleyer, München, 1977, o. S.) Demnach hat zwar jeder Deutsche ein Recht auf Leben, aber wenn die Bundesregierung zur Rettung dieses Lebens Maßnahmen ergreift, die zum Tod führen, dann ist sogar damit dem Grundrecht Rechnung getragen!
(15) Esteban Cuya, a.a.O.. "Major Peirano" wurde später identifiziert als Carlos Antonio Españadero, Mitglied des Bataillons 601, Servicio de Inteligencia del Ejército (SIDE).
(16) Osvaldo Bayer, Lateinamerika - 200 Jahre nach Humboldt, Zeitschrift für Kulturaustausch, Nr. 2/1999, http://www.ifa.de/z/99-2/dzbay.htm
(17) Stephan Günther, Generäle vor Gericht - Internationale Prozesse gegen argentinische Militärs, iz3w, Februar 2001, S. 13; Tino Thun, Menschenrechte und Außenpolitik, Bundesrepublik Deutschland-Argentinien 1976-1983, Dissertation, Bremen, 1985
(18) Annemarie Renger, Keine Billigung unmenschlicher Verfolgungen, SPD-Pressedienst, Bonn, 10.6.1980, zit.n.: Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile - Lateinamerika, Der Griff nach der Bombe - Das deutsch-argentinische Atomgeschäft, Berlin, 1981, S. 135
(19) Esteban Cuya, a.a.O.
(20) Auf der ami-Website im Internet ist dieser Text elektronisch abrufbar; dort findet sich im Anhang ein Namensverzeichnis aller beklagten Täter.
(21) N.N., Verbrechen an deutsch-jüdischen Verschwundenen in Argentinien werden in Berlin zur Anzeige gebracht, Koalition, Nürnberg, 25.6.1999
(22) Leiter des Werkschutzes war bis 1984 der Polizist Rubén Luis Lavallén, der für zahlreiche Folterungen verantwortlich gemacht wird. Im Jahre 1983 wurde er in Argentinien zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, mußte aber die Haft wegen der Amnestie nicht antreten. Ermordet wurden: DelConte, Diego Núnez, Esteban Reimer, Hugo Ventura etc. Siehe: Gaby Weber, Folterer der S-Klasse, taz, 18.10.2000, S. 5, http:/www.taz.de/tpl/2000/10/18.nf/text.Tname,a0082.list,TAZ_sw.Idx,8
(23) Boris Kanzleitner, Daimler soll Gewerkschaftler an Terrorregime ausgeliefert haben, Berliner Zeitung, 27.11.2000, http://www.berlinonline.de/wissen/berli...itung/archiv/2000/1127/wirtschaft/0010/
(24) Hartmut Happich, Die Metropolen des Mercosur - Dritte Fachstudienreise des Marketing-Club Bergisch Land, Marketing-Mix, Wuppertal, Sonderausgabe April 1999
(25) Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Strafanzeige gegen argentinische Militärs wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord während der Diktatur 1976 bis 1983, Berlin, 21.3.2001, http://www.menschenrechte.org/Koalition/voelkermord.htm
(26) Claus Richter, Strafanzeige und Strafantrag wegen des Verdachts der Strafbarkeit wegen Völkermordes, Berlin, 20.3.2001, http://www.menschenrechte.org/Koalition/richter.htm
(27) Boris Kanzleitner, Hoffnung auf Gerechtigkeit - Einer neuer Versuch verdrängte Geschichte richtig zu stellen, Lateinamerika Nachrichten, März 2001, S. 39
(28) ebd.
(29) Esteban Cuya, a.a.O.
(30) Niels Müllensiefen, Die Strafanzeigen gegen argentinische und chilenische Militärangehörige vor der deutschen Justiz - rechtliche Grundlagen, Lateinamerika Nachrichten, März 2001, S. 32
(31) N.N., Nürnberger Strafverfahren gegen argentinische Militärs, Koalition, Nürnberg, 15.5.2000
(32) Vgl. ami 8/1998, S. 35-40
(33) Otto Kimminich / Stephan Hobe, Einführung in das Völkerrecht, Tübingen, 2000, S. 247ff
(34) Zwar ist laut Artikel 25 GG das Völkerrecht Bestandteil des Bundesrechtes, aber andererseits fehlen im deutschen Strafrecht Regelungen, mit denen z. B. die UN-Folterkonvention durch das nationale Recht angewendet werden könnte.
 

Anhang:

I. Die deutschen und deutschstämmigen Opfer (in alphabetischer Reihenfolge):
1. Haydee Blanca Altmann Levy, 2. Miriam Antonio Frericks, 3. Julio Cesar Arin Delacourt, 4. Alfredo Francisco Aspeleiter, 5. Nicodemus Aspeleiter, 6. Eduardo Emilio Arzumendi Schikendantz, 7. Rubén Santiago Bauer Chimedo, 8. Carlos Eduardo Becker, 9. Susanne Beatriz Becker, 10. Alfredo José Berliner, 11. Ricardo Migel Biegkler Almendra, 12. Patricio Biedma-Schadewaldt, 13. Georg Albert Burghard, 14. Miguel Angel Ramon Bustos von Joecker, 15. Luis German Cirigliano, 16. Gerardo Coltzau Fernandez, 17. Alicia Raquel D´Ambra Esposito, 18. Carlos Alberto D´Ambra-Esposito, 19. Alberto Luis Dueringen, 20. Marcelo Adolfo Eggers, 21. Betina Ruth Ehrenhaus, 22. Horacio Anibal Elbert, 23. Guillermo Augusto Engel Osuno, 24. Luis Alberto Fabbri Favre, 25. Peter Falk, 26. Ernesto Mario Filgueira Strien, 27. Nelida Estela Filgueira Strien, 28. Patricia Teresa Flynn de Galli, 29. José Mariano Fraczek Kant, 30. Marcelo González de Weisz, 31. Susana González de Weisz, 32. Mario Guillermo Enrique Galli-Wagner, 33. Ferdinand Hallgarten Cionfrini, 34. Hernando Ricardo Heinze Caloisi, 35. Anselmo Hippler, 36. Vladimiro Hippler, 37. Rolando Hugo Jeckel, 38. Elisabeth Käsemann, 39. Cristina Kaltenbach de Lamelza, 40.. Marlene Katherine Kegler-Krug, 41. Gloria Kehoe-Wilson Infante, 42. Roger Kramer, 43. Rodolfo Abel Kremer, 44. Alberto Roque Krug, 45. Horacio Ramón Landin Hachmann, 46. Martin Ramon Landin Hachmann, 47. Carlos Alberto Leinboeck, 48. Jorge Alberto Leichner Quilodran, 49. Friedrich Gerhard Lüdden Lehmann, 50. Adriana Rut Marcus, 51. Leonor Gertrudis Marx Pinkus, 52. Angel Adolfo Mendez Brander, 53. Pedro Alberto Mendez Brander, 54. Maria Ines Menescardi Axmann, 55. Alicia Metz, 56. Raul Eugenio Metz, 57. Guillermo Marcelo Möller Ulcese (oder Olcese), 58. Carmen Liliana Nahs de Bruzzone, 59. Rodolfo Nasim Stawowick, 60. Beatriz Haydee Neuhaus, 61. Felix Edgar Nuez Ebner, 62. Diana Irene Oesterheld Araldi, 63. Estela Inés Oesterheld, 64. Héctor Oesterheld, 65. Marina (oder Mariana) Oesterheld, 66. Marta Beatriz Oesterheld, 67. Alicia Nora Oppenheimer Kleinman, 68. Alberto José Pargament Meller, 69. Susana Pegoraro de Bauer, 70. Luis Roberto Pender Gross, 71. Esteban Reimer, 72. Guillermo Eduardo Ricny Vicentini, 73. Graciela Mirta Ricny de Nogueira, 74. Guillermo Daniel Ritter, 75. Walter Claudio Rosenfeld, 76. Maria de las Mercedes San Vicente Bergmann, 77. José Francisco Schiller Mury, 78. Hermann von Schmeling, 79. Sonia von Schmeling, 80. Miguel Angel Schlatter, 81. Victor Eduardo Seib Castro, 82. Federico Jorge Tatter Morinigo, 83. Juan Miguel Thanhauser, 84. Maria Susana Ursi de Eggers, 85. Abel Luis Vigo Comas, 86. Felisa Violeta Maria Wagner de Galli, 87. Carlos Alberto Weber Alvarez, 88. Marcelo Weisz, 89. Tilo Wenner, 90. Máximo Ricardo Wettengel, 91. Oscar Frederico Winkelmann, 92. Claudio Manfredo Zieschank, 93. Oscar Federico Zieschank etc.

(Argentinien Gruppe, Gesamtliste der Deutschen und Deutschstämmigen Personen, in: Argentinien Nachrichten, Sondernummer, Stuttgart, September 1998, S. 17; Dokumentations- und Informationszentrum Menschenrechte in Lateinamerika (DIML), memoria, Nr. 11, Nürnberg, April 1999, S. 12-16. Zu beachten ist, daß die verschiedenen Quellen (deutsch/spanisch) in Einzelfällen die Schreibweise der Namen unterschiedlich wiedergeben, z.B. Klaus Zieschank bzw. Claudio Zieschank. Da es im Spanischen die Umlaute ä, ö, ü nicht gibt, haben die deutschen Einwanderer, die seit mehreren Jahren in Argentinien lebten, die Schreibweise ihrer Namen entsprechend angepaßt: ae, oe und ue.)

II. Die in der BRD beklagten Militärs der argentinischen Junta:
1. Admiral Jorge Isaac Anaya, 2. Alfredo Astiz, 3. Jorge Eduardo Acosta Aubone, 4. Miguel Angel Benazzi Berisso, 5. Ricardo Miguel Cavallo, 6. General Antonio Domingo Bussi, 7. Juan Antonio DelCerro, 8. Eduardo Angel Cruz, 9. Horacio Martin Donatti, 10. Hector Febres, 11. Andrés Anibal Ferrero, 12. Antonio Fichera, 13. Antonio Benito Fioravanti, 14. Rubén Óscar Franco, 15. General Leopoldo Fortunato Galtieri, 16. Pedro Santiago Godoy, 17. Orlando González, 18. Raúl González, 19. Roberto González (Polizei), 20. General Omar Domingo Rubens Graffigna, 21. General Augusto Jorge Hughes, 22. Admiral Armando Lambruschini Dellavalle, 23. General Basilio Arturo Ignacio Lami Dozo (oder Duzo), 24. Juan Carlos Liaño, 25. Admiral Emilio Eduardo Massera, 26. Luis Mendez, 27. Luciano Benjamín Menendez, 28. Samuel Andres Miara, 29. Federico Antonio Minicucci, 30. José Montes, 31. Cristino Nicolaides, 32. Jorge Olivera Rovere, 33. Edgardo Otero, 34. Eugenio Pereira, 35. Antonio Pernias, 36. Alfredo Mario Piotti, 37. Jorge Carlos Radice, 38. Santiago Omar Riveros, 39. Juan Carlos Augusto Rolón, 40. Juan Pablo Sáan, 41. Juan Bautista Sansiaiñ, 42. Fernando Humberto Santiago, 43. Hilario David Sagasti, 44. Raúl Scheller, 45. Héctor Julio Simón, 46. General Carlos Guillermo Suárez Masón, 47. José Antonio Suppisisch, 48. Adolfo Dona Tigel, 49. Julio Fernandez Torres, 50. Juan Carlos Trimarco, 51. Jorge Eugenio Uballe, 52. Jorge Vasquez, 53. General Jorge Rafael Videla, 54. José Rogelio Villareal und 55. José Miguel Villola Autran.

(N.N., Strafanzeige gegen 41 Mitglieder der argentinischen Sicherheitskräfte gestellt, http://www.menschenrechte.org/Koalition.htm; Wolfgang Kaleck, Strafanzeige gegen argentinische Militärs wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord während der Diktatur 1976 - 1983, Berlin, 2001, http://www.menschenrechte.org/Koalition/voelkermord.htm) Gegen mehrere der genannten Militärs ermitteln auch der spanische Staatsanwalt Carlos Castresana und Untersuchungsrichter Baltasar Garzón, dessen Liste 98 Beschuldigte umfaßt: Baltasar Garzón, La liste de los 98, El Pais, 3.11.1998, S. 4, http://www.elpais.es/p/d/temas/argen/auto.htm)
 
 

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