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Ausgabe 7/99 Themenheft: Kosovo-Krieg   Seite 103ff

Schon früh zeigte sich, daß der Kosovo-Krieg auch gegen die dortige Umwelt geführt wurde - wie bereits vorher im Vietnam- und im Golfkrieg. Während der gesamten Dauer des Bombardements wurden vornehmlich solche Ziele angegriffen, die für die Industrie und Landwirtschaft, sowie für Infrastruktur und Distribution von Bedeutung sind. Dahinter steht die Logik des NATO-Militärs, daß die Umwelt des Gegners zerstört oder schwer beschädigt werden kann, um diesen vernichtend zu schlagen, ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung, obwohl seit 1977 ökologische Kriegsführung und Umweltzerstörung durch Kriegsführung völkerrechtlich geächtet sind. Zudem wurde, wie im Golfkrieg, Munition aus schwach radioaktivem Uran eingesetzt. Die Verantwortlichen für die NATO-Operation "Allied Force" im Balkan müssen sich fragen lassen, ob sie sich mit ihrem Vorgehen ökologischer und humanitärer Verbrechen schuldig gemacht haben.

Knut Krusewitz

Ein Umweltkrieg in humaner Absicht?

Ökologische und humanitäre Folgen des Krieges gegen Jugoslawien

Die streitige Frage, ob die NATO-Staaten mit ihrem Krieg gegen Jugoslawien tatsächlich das Ziel verfolgten, ein autoritäres Regime davon abzuhalten, sein Volk zu unterdrücken, ließe sich nicht zuletzt durch eine kritische Würdigung der Mittel entscheiden, die sie wählten, um ihre Absicht zu verwirklichen. In dieser umweltwissenschaftlichen Kriegsanalyse versuche ich den empirischen Beweis für dieThese zu liefern, daß die NATO völkerrechtswidrig Methoden und Mittel der ökologischen und Umweltkriegsführung anwendete. Ökologische und Umweltkriegsführung charakterisieren unterschiedliche biosphärische, militärische und kriegsrechtliche Realitäten. Um ökologische Kriegsführung handelt es sich, wenn kriegführende Parteien die Natur zu militärischen oder sonstigen feindseligen Zwecken als Mittel der Zerstörung, Schädigung oder Verletzung eines anderen Vertragsstaates nutzen. Beispiele sind die Entlaubung von Mangrovenwäldern und die Wettermanipulation im Vietnamkrieg oder die Inbrandsetzung von Erdölquellen im Golfkrieg. Ein Umweltkrieg wird geführt, wenn nicht nur die Biosphäre, sondern, wie zuletzt im Krieg gegen Irak, auch die Zivilbevölkerung, ihre Volkswirtschaft und ihre Kulturgüter angegriffen werden.(1) Der Kosovo-Krieg war nach 1945 der erste gegen eine entwickelte Industriegesellschaft in Europa. Auf jugoslawischem Territorium befanden sich zu Beginn des Krieges in der Umgebung zentraler Orte große Industriekomplexe wie Petrochemie, Erdölraffinerien, Düngemittelfabriken, Fabrikations- und Speicheranlagen der Chemieindustrie und der Landwirtschaft sowie die Energiespeicher von Kraftwerken. Solche Anlagen wurden für friedliche Zwecke gebaut und genutzt. Sie enthalten allerdings Destruktionspotentiale, die durch militärische Zerstörung unkontrolliert freigesetzt werden können und dann schwere Umwelt- und Gesundheitsschäden verursachen. Genau diese Eigenschaften machten sie attraktiv für die Zielplaner der NATO. Offenbar nahm die politische und militärische Führung des Nordatlantikpaktes an, sie dürften die Umwelt des Gegners - also unausweichlich auch die der Zivilbevölkerung - nachhaltig schädigen, um ihn vernichtend zu schlagen. Diese Annahme ist allerdings völkerrechtswidrig. Einer der wichtigsten Grundsätze des modernen Kriegsvölkerrechts besagt nämlich, daß "die am Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegsführung"(2) haben. Ebenfalls verboten ist, was der heutige SPD-Staatsminister im Auswärtigen Amt Günter Verheugen als Abgeordneter im Jahre 1990 noch wußte, "eine Kriegsführung, die ausgedehnte, langanhaltende oder schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursacht."(3) Deshalb sind seit 1977, nach Beendigung des Vietnamkrieges, in dessen Verlauf die US-Streitkräfte die ökologische Kriegsführung zum ersten Mal in der Kriegsgeschichte zum integralen Bestandteil einer Militärstrategie gemacht hatten, militärische Eingriffe in die Umwelt kriegsvölkerrechtlich verboten.(4) Allerdings müssen sie so gravierend sein, daß sie auch unter Berücksichtigung der Kriegsverhältnisse das tragbare Maß überschreitet. "Dies ist dann der Fall, wenn lebenswichtige Einrichtungen der künstlichen Umwelt zerstört werden, die zur Versorgung einer größeren Anzahl Menschen dienen und deren Wiederherstellung vielleicht Jahre erfordert; oder bei Eingriffen in die natürliche Umwelt, so etwa in das Klima, die Vegetation oder die Landschaft, die so beschaffen sind, daß sie zu tiefgreifenden Änderungen in den Lebensgewohnheiten führen, die Nahrungsmittelproduktion auf lange Zeit beeinträchtigen oder verunmöglichen, oder das Gebiet ganz oder weitgehend unbewohnbar machen", so der Schweizer Völkerrechtler Kurt M. Höchner in seiner grundlegenden Arbeit über den Schutz der Umwelt im Kriegsrecht.(5) Solche Eingriffe verletzen massiv die im Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen genannten ökologischen und humanitären Normen. Namentlich die in Artikel 35 (Wahl der Methoden und Mittel der Kriegsführung), Artikel 48 (Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele), Artikel 54 (Schutz lebensnotwendiger ziviler Objekte und Gebiete) und Artikel 55 (Schutz der natürlichen Umwelt) normierten Tatbestände. Schwere Verletzungen dieser Übereinkünfte gelten nach Artikel 85 Abs. 5 als Kriegsverbrechen.(6) Die UN-Menschenrechtsbeauftragte Mary Robinson forderte Anfang Mai nicht zufällig, neben den serbischen Grausamkeiten auch die NATO-Luftangriffe vom Kriegsverbrechertribunal in Den Haag untersuchen zu lassen.(7) Das würde erklären, warum die NATO niemals über die Umweltkriegspraktiken ihrer 78-tägigen humanitären Intervention informierte und deren überregional auftretenden katastrophalen ökologischen und gesundheitlichen Begleiterscheinungen als Kollateralschäden verharmloste, als kriegsnotwendige, aber unbeabsichtigte Vernichtung von Mensch und Gut. Der Versuch von NATO-Staaten, die ökologischen Folgen ihrer Kriege herunterzuspielen und Informationen darüber geheimzuhalten oder zu vernichten, ist inzwischen eine erprobte Methode der Kriegsführung. So hat das US-Verteidigungsministerium nach dem Vietnamkrieg unersetzliches wissenschaftliches Beweismittel vernichtet(8), zu Beginn des Golfkrieges eine kritische wissenschaftliche Debatte über die erkennbaren ökologischen Begleiterscheinungen ihrer Kriegsplanung unterbunden(9) und nach dessen Beendigung brisante Umweltkriegsakten verschwinden lassen.(10) Sagen wir es deshalb bereits an dieser Stelle unmißverständlich: Die Formel von den Kollateralschäden war die irreführende Erklärung für die Begleiterscheinungen des Einsatzes verbotener Methoden der Ökologischen Kriegsführung und Mittel des Umweltkrieges.

Vom Recht zum Krieg zum Recht auf Kriegsverbrechen?

Tatsächlich nutzten die NATO-Streitkräfte zur Ökologischen Kriegsplanung die jugoslawischen Umweltbereiche Boden, Wasser, Luft, Flora, Fauna und Klima als strategische Komponenten ihrer Kriegsführung, und im Verlauf ihrer Umweltkriegsführung mißbrauchten sie nicht nur die Umweltbereiche, sondern sie griffen auch die Zivilgesellschaft mit ihren Sektoren Industrie und Landwirtschaft, Ver- und Entsorgung, Infrastrukturen und Kulturgüter an. Damit nahmen sich die NATO-Staaten nicht nur das "Recht zum Krieg", sondern auch das "Recht zum Kriegsverbrechen". Und weil auch dieser Krieg zwangsläufig zu schweren Umweltschäden und damit zum menschlichen Leiden durch Umweltbelastungen führen mußte, versuchte die Militärführung nicht nur die komplexe ökologische Kriegsrealität zu steuern, sondern auch das Umweltbewußtsein der Zivilgesellschaft darüber. Erst vor diesem Hintergrund wird dann auch verständlich, warum aus NATO-Sicht die völlige Zerstörung jugoslawischer Chemiekomplexe, Treibstoffdepots, Ölraffinerien und Kraftwerke, Brücken, Wasserwerke und Abwassersysteme, die großflächige, langanhaltende Verseuchung von Wohngebieten, Agrarflächen und Trinkwassergebieten verursachten, eben keine Umweltkriegsfolgen darstellen, sondern bloß die ökologisch, humanitär und völkerrechtlich vernachlässigbaren Begleitschäden konventioneller Luftangriffe.

Von der Entmündigung zivilgesellschaftlicher Umweltinstanzen

Das erklärt allerdings nicht, warum sich wichtige zivile Umweltinstanzen in den kriegführenden NATO- und EU-Staaten gleichschalten ließen oder selbst entmündigten. Statt das Ausmaß der Umweltkriegsfolgen zu ermitteln, um dadurch zur Beendigung des Krieges beizutragen, verzichten sie, als sei das ihre ureigene Aufgabe, auf jedes Meß- und Aufklärungprogramm in der Region. Indem sie die militärischen Geheimhaltungs- und Verschleierungsinteressen kritiklos übernahmen, entstand ein funktionierendes zivil-militärisches Propaganda- und Zensurkartell. Einflußreiche international oder europäisch aktive Umweltorganisationen wie Greenpeace, Green Cross oder BUND und Nabu fielen während des Krieges im Gegensatz zu kleinen Umweltgruppen in Jugoslawien, Albanien, Bulgarien oder Griechenland als Kritik- und Aufklärungsinstanzen völlig aus. Selbst der Umweltwissenschaftsbetrieb in den NATO-Staaten hielt sich, sieht man ab von den Universitäten Thessaloniki und Xanthi(11), vom Umweltbundesamt in Berlin(12) oder dem Institute for Energy and Environmental Research in Takoma Park, Maryland(13), mit kritischen Kommentierungen der alliierten Kriegsführung zurück; auch dann noch, als erkennbar wurde, daß sie eine weiträumige, langanhaltende ökologische Katastrophe auslösen würde. Die jugoslawische Regierung hat zwar in den ersten Kriegswochen bestimmte Umweltinformationen verbreitet, aber sie wurden, wahrscheinlich um die eigene Bevölkerung nicht in Panik zu versetzen, so abstrakt formuliert, daß sie kaum verwertbare Hinweise auf Art, Umfang und Verbreitung der ökologischen Schäden und Gesundheitsgefahren gaben. Gegen Kriegsende hat sie zwar eine systematische Bestandsaufnahme aller Kriegsschäden angekündigt, aber die soll erst in einigen Monaten vorliegen.

Methoden der Ökologischen und Mittel der Umweltkriegsführung

In einem Protestschreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nation vom 18. April 1999 listete die Jugoslawische Regierung erhebliche Umweltkriegsfolgen auf, die bereits nach wenigen Kriegstagen auftraten: Die "Zerstörung von Anlagen der chemischen, erdölverarbeitenden und pharmazeutischen Industrie", die sich "in der unmittelbaren Nähe von Großstädten abspielt, wie z.B. der Zweimillionenstadt Belgrad, Novi Sad, Pristina, Pancevo [oder] Krusevac, führt zur Verdunstung großer Mengen gefährlicher Giftmaterien, die die Menschen, die Luft, den Boden, das ganze Leben in Gefahr bringen. Das letzte Beispiel ist das Bombardement von Anlagen der chemischen Industrie in Belgrad, Pancevo und Novi Sad". Dadurch flossen "große Mengen von Ammoniak und Erdöl" in angrenzende Flüsse und "Chemikalienreserven für die Kunststoff- und Kunstdüngerindustrie" verbrannten. Dies führte zur "Bildung einer großen Giftgaswolke", die "sich über diese Städte und ihre weitere Umgebung" ausbreitete. [...] Die Gefahren von zahlreichen Nachwirkungen werden erst erforscht."(14) Die Zielplaner der NATO verfügten nachweislich über detaillierte Informationen der jugoslawischen Industriestruktur.(15) Deshalb wußten sie zum einen, welche Gefahrenstoffe in welchen Industriebetrieben inkorporiert waren; sie wußten damit zum anderen, welche Umweltgifte durch Bombardierungen freigesetzt und welchen Lebensgefährdungen die Menschen aufgrund der entstandenen Umweltbelastungen ausgesetzt sein würden. Ich unterstelle, daß die Einsatzplaner sich auch ständig Informationen über kriegsökologisch relevante Daten beschaffen konnten wie Wetter, Topographie, Vegetation, Schutzgebiete, Flußsysteme, Schadstoffkonzentrationen, Epidemien oder Bevölkerungswanderungen in den angegriffenen Gebieten. Kurz, sie verfügten über die notwendigen Daten, um Methoden der Ökologischen Kriegsführung anzuwenden. Und sie verfügten mit Cruise Missiles (Marschflugkörpern) über ein Mittel, das sie befähigte, einen Umweltkrieg zu führen.(16) Wie haben sie diese Methoden und Mittel tatsächlich angewendet? Dazu ein Beispiel: Zwischen dem 15. und 18. April 1999 griff die NATO mit Cruise Missiles in Pancevo einen Petrochemie- und Düngemittelkomplex, eine Ölraffinerie und eine Vinylchlorid-Monomer-und eine Ethylen-Anlage an und zerstörte sie. In Pancevo leben 140000 Menschen und es liegt nur ungefähr 15 Kilometer entfernt von Belgrad mit über zwei Millionen Einwohnern. Der Angriff auf diese Destruktionspotentiale setzte enorme Mengen unterschiedliche Gifte frei, darunter Vinylchlorid, Phosgen und Quecksilber. Vinylchlorid, das sich beim Verbrennen giftige Gase oder Dämpfe bildet, ist ein Carcinogen. Bereits 10 Tonnen gelten unter Störfallchemikern als "kritische Menge", deren Austritt katastrophale Auswirkungen hätte.(17) Unmittelbar nach der Bombardierung wurden stark erhöhte Vinylchlorid-Konzentrationen - ein unbestätigter Bericht nannte 10 000-fach höhere Werte - in der Umgebung der VCM-Fabrik gemessen.(18) Etliche Tonnen des krebserzeugenden Ethylendichlorid leiteten Fabrikarbeiter in die Donau, um zu verhindern, daß es explodiert. "Da PVC-Anlagen in der Regel mit Anlagen zur Chlorerzeugung verbunden sind, ist ferner ein Austritt von Quecksilber und Natronlauge in Boden und/oder Wasser sowie Chlor in die Luft zu rechnen." Derartige Quecksilber-Altlasten gefährden die Gewässer "über Jahrzehnte."(19)

Der vorsätzliche Giftgaskrieg

Durch die Bombardierung der PVC-Anlagen trat auch Phosgen aus, wodurch die NATO das Leben, die Gesundheit und die Sicherheit der Zivilbevölkerung im Ballungsraum Belgrad bewußt gefährdete. Bewußt gefährdete, denn das Militärbündnis entwickelte schon vor zwei Jahrzehnten ein ausgeprägtes Interesse für Phosgen-Störfallszenarien und meteorologisch basierte Ausbreitungsmodelle. Einer der damaligen Störfallforscher, der Chemiker Fritz Vahrenholt, referierte 1979 auf einem NATO-Symposium in Rom die Ergebnisse einschlägiger Störfallszenarien: "Für Phosgen, das im Ersten Weltkrieg als Kampfgas gegen die Franzosen eingesetzt wurde und heute in einer Reihe chemischer Prozesse benötigt wird, wurde vom TÜV Rheinland 1978 berechnet, welche Auswirkungen ein Störfall unter extrem ungünstigen Bedingungen haben kann: In dichtbesiedelten Regionen wie dem Raum Köln über 2000 Tote und fast 20 000 Schwerverletzte.(20) 1979 wurde die Untersuchung im Auftrag der NATO von dem Berliner Meteorologen Bernd Gutsche mit einem mathematisch-meteorologischen Ausbreitungsmodell wiederholt. Ergebnis: "Abhängig von den Wetterbedingungen kann eine Phosgen-Wolke sich bis zu sechs, aber auch über 100 Kilometer weit ausbreiten, wobei in der inneren Zone jeweils jeder zweite Bewohner sterben würde. Im schlimmsten Fall wäre dabei ein Areal von rund 1200 Quadratkilometern betroffen."(21) Die "kritische Menge" dieser brisanten Chemikalie, die eine solche Katastrophendynamik auslösen könnte, beträgt 2 Tonnen. Mit wievielen Toten und Verletzten rechnete die NATO im April 1999 vor ihren Angriffen auf die Industriekomplexe in Pancevo? Offenbar müssen wir unser Verständnis von Giftsgaskrieg revidieren. Moderne Giftgaskriege werden nicht mehr mit primären, sondern mit sekundären Giftgaswaffen geführt, also durch die ökologisch-meteorologisch angeleitete Bombardierung von Anlagen, die gefährliche Stoffe oder Kräfte enthalten. Da die NATO-Kriegsplaner die "kritischen Mengen" solcher Chemikalien kennen, die, wenn sie durch einen Angriff freigesetzt werden, giftgaskriegsähnlich wirken, unterstelle ich ihnen, daß sie gerade die Unbeherrschbarkeit militärisch verursachter Chemiestörfälle zum strategischen Bestandteil der Kriegsführung machten. Eine Hypothese, die auch durch prognostische Annahmen des Umweltbundesamtes, immerhin einer Regierungsbehörde, in einer Veröffentlichung im Mai diesen Jahres gestützt wird: "Generell ist davon auszugehen, daß bei Freisetzungen, Bränden und Explosionen von Gefahrstoffen in: - Anlagen der Erdölraffinerie alle Inhaltsstoffe der Erdölfraktion einschließlich Polycyclischer Kohlenwasserstoffe (PCK) beteiligt sein können; - Anlagen der Düngemittelindustrie insbesondere Ammoniak, Salpetersäure, Phosphate beteiligt sind; bei Bränden ist mit größeren Mengen nitroser Gase zu rechnen; - Treibstofftanks, einschließlich Flüssiggaslager unter Umständen mit erheblichen Schädigungen durch Explosionen mit Trümmerwurf zu rechnen ist, freigesetzte flüssige Kohlenwasserstoffe überdies zu Boden- und Wasserverschmutzung beitragen; - Kraftwerken mit Schwermetallen belastete Filterstäube und Ammoniak aus DENOX-Anlagen freigesetzt werden können; - Anlagen der Chemischen Industrie eine unübersehbare Gefährdung aufgrund der spezifischen Eigenschaften der beteiligten Stoffe vorhanden sein kann."(22) Die Gefahrstoffe können in die Atmosphäre, den Boden (infolge auch in das Grundwasser) oder in Oberflächengewässer verfrachtet werden. Großbrände bewirken aufgrund der damit verbundenen Thermik eine weitreichende, grenzüberschreitende Verteilung der Schadstoffe. Die Einleitung der Gefahrstoffe in Oberflächengewässer kam zur weiträumigen Schädigung der Ökosysteme führen, bei größeren Flußsystemen überschreiten sie politische Grenzen. (Beispiel: Rheinverschmutzung durch Großbrand in Schweizerhalle, Basel, 1986). "Die Deposition von Gefahrstoffen in Böden kann je nach Eigenschaft der Stoffe und Böden zu langanhaltenden Verseuchungen mit weitgehenden Nutzungseinschränkungen führen." (Beispiel: TCDD-Freisetzung in Seveso, Italien, 1976)(23) Es ist absurd: Der Giftgaskrieg mit Primärwaffen zwischen Soldaten wurde völkerrechtlich verboten, den Giftgaskrieg mit Sekundärwaffen, den die NATO gegen die jugoslawische Zivilbevölkerung führt, halten nicht nur Militärs für erlaubt.

Militärchemische Zeitbomben durch bombardierte Munitionsfabriken

Die NATO hat nicht bestritten, auf jugoslawischem Territorium auch Munitionsfabriken zerstört zu haben. Allerdings erfuhren wir auch in diesem Fall nichts über die katastrophalen ökologischen und gesundheitlichen Folgen. Da ist eine Monographie über die 1944 zerstörte Sprengstoffabrik "Tanne" in Clausthal-Zellerfeld schon aufschlußreicher.(24) Die Kapazität der Sprengstoffabrik "Tanne" in Clausthal-Zellerfeld betrug 2 850 t/Monat, die tatsächliche Produktion in den Jahren 1943/44 betrug 27 000 Jahrestonnen. Neben dem in "Tanne" hergestellten TNT wurden Ammoniumnitrat und Pikrinsäure als Füllsprengstoff verarbeitet. Am 7. Oktober 1944 griffen 129 Bomber die Sprengstoffabrik an. Der Angriff erfolgte bei klarem Wetter aus einer Höhe von etwa 3 500 m und dauerte von 12.30 bis 12.47 Uhr. "Insgesamt wurden 363 Tonnen Bomben (rd. 2000 Stück) abgeworfen, knapp 600 davon trafen das Werk sowie die umliegenden ZwangsarbeiterInnenlager. Die meisten Toten gab es in den Lagern der russischen Zwangsarbeiterinnen [...]; 44 Frauen wurden auf der Stelle getötet. Weitere vier Russen, zwei Franzosen, eine Belgierin sowie 15 deutsche Dienstverpflichtete (elf Männer, vier Frauen) verloren bei dem Angriff auf die Lager ihr Leben."(25) Die Langzeitschäden der Zerstörung lassen sich noch 50 Jahre nach Kriegsende nachweisen. Die Umweltgefährdung durch den ehemaligen Betrieb hat die Natur eben nicht geräusch- und kostenlos beseitigt. "Noch heute finden sich auf dem Werksgelände, und, was noch viel schlimmer ist, auch in den ehemals genutzten Vorflutern und Absetzhalden hochtoxische Vor-, Zwischen-, End- und Umwandlungsprodukte aus der ehemaligen Sprengstoffproduktion und -Abfüllung. Durch natürlich vorhandene Bakterien werden die organischen Nitroverbindungen zum Teil in gut wasserlösliche und zusätzlich krebserregende Stoffe, u.a. in sogenannte aromatische Amine, umgewandelt."(26) Verschiedene Abbauprodukte des bzw. im Herstellungsprozeß als Zwischenprodukte auftretende Nitrotoluole haben sich im Tierversuch als eindeutig krebserregend und erbverändern erwiesen, selbst in gerade noch nachweisbaren Konzentrationen. Über den Wasserpfad gelangen diese militärchemischen Schadstoffe in den "Einzugsbereich der zur Trinkwassergewinnung genutzten Granetalsperre." Da fast der gesamte Westharz ein Vorranggebiet für die Trinkwasserversorgung von Niedersachsen und Bremen ist, tickt hier "im wahrsten Sinne des Wortes eine ökologische Zeitbombe."(27) Es ist zu vermuten, daß auch in Jugoslawien überall dort solche militärchemischen Zeitbomben entstehen, wo Munitionsfabriken bombardiert wurden.

Humanitäre Kriegsführung - mit Uran-Munition?

Im April 1999 meldeten diverse deutsche Medien, die NATO habe "bestätigt, daß US-Militärs in Jugoslawien radioaktive Uran-Munition einsetzt. Zugleich dementierte die Allianz aber Berichte über eine Gefährdung unbeteiligter Zivilisten."(28) Diese Behauptung der NATO ist falsch. Richtig hingegen ist, daß die Verwendung dieser Munition eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Dieser Tatbestand ist auch den NATO-Militärs spätestens seit dem Golfkrieg (1991) bekannt. Die U.S. Army schätzt die auf den Golfkriegsschauplätzen "deponierte" Uranmenge auf 300 Tonnen. Diese Hinterlassenschaften wurden nie beseitigt. Vor allem das US-Kampflugzeug vom Typ A-10, das erneut im Krieg gegen Jugoslawien eingesetzt wurde, verschoß damals fast 1 Million depleted uranium-Granaten (DU). In natürlichem Zustand ist das Schwermetall Uran eine Mischung aus den Isotopen U235 und U238. Das Isotop U235 ist nur in geringem Umfang im Uran vorhanden. Zur Verwendung von Uran in Nuklearwaffen ist es notwendig, den Anteil von U235 durch Anreicherungsverfahren zu erhöhen. Dabei fällt das U238 in größeren Mengen an. Dies U238 wird auch als depleted uranium (DU) bezeichnet. Es ist ein schwach radioaktiver Alphastrahler und als Schwermetall zusätzlich chemisch giftig. Beim Eindringen des Giftstoffs in den Blutkreislauf kann es zur Zerstörung von inneren Organen kommen. Tatsächlich nahm im Südirak unter anderem die Zahl der an Leukämie erkrankten Kinder deutlich zu. Aber auch von chronisch kranken britischen und U.S.-Soldaten wird im Zusammenhang mit dem Golfkriegssyndrom berichtet.(29) Das militärische Interesse an DU wurde geweckt, weil es eine erheblich größere Dichte als andere zur Munitionsherstellung verwendete Materialien hat. So ist DU fast dreimal so schwer wie Stahl, was einer mit DU gefüllten Granate eine sehr viel größere Durchschlagskraft etwa gegenüber der Panzerung von Militärfahrzeugen verleiht. Weil DU weicher ist als Stahl, wird es beim Durchdringen der Panzerung pulverisiert. Wenn ein solches Geschoß auf die Zieloberfläche schlägt, wird ein großer Teil der kinetischen Energie als Hitze abgeleitet. Dabei entzündet es sich und wirkt deshalb im Innern eines Panzers wie ein Brandgeschoß.(30) Nach der Explosion verbinden sich die Uranteilchen in der Luft mit Aerosolen zu hochgiftigem Uranoxid. Der kontaminierte Rauch schädigt bei unmittelbarem Einatmen das Lungengewebe und seine Ablagerungen können in bewohnten Gebieten in die Nahrungskette und das Trinkwasser gelangen. Ob die US-Luftwaffe vergleichbare Mengen dieser Munition in der Provinz Kosovo verschoß, konnte ich nach Einstellung der Angriffshandlungen noch nicht überprüfen. Nach Informationen des ARD-Fernsehmagazins "Monitor" vom 22. April 1999 wurden im Kosovo-Krieg 22 dieser A-10-Bomber eingesetzt. Die panzerbrechenden 30-mm Spezialgeschosse werden von Bordkanonen des Typs AN/GAU-8 Avenger(31) mit einer Geschwindigkeit von 1800 bis 4200 Schuß pro Minute abgefeuert.(32) Unzweifelhaft jedoch ist, daß die Munition eingesetzt worden ist: "Nach offiziellen Angaben des Umweltministeriums wurde im Kosovo eine erhöhte radioaktive Strahlung in Höhe von 3,4 Mega Becquerel gemessen. Sie sei durch nicht spaltbares Uran238 verursacht worden, das in den von amerikanischen Flugzeugen vom Typ A-10 abgeschossenen Geschossen enthalten sei, sagte der serbische Umweltminister."(33)

Kriegsökologische Rückwirkungen auf die Gesundheit

Vor allem in Großstädten wie Belgrad, Pancevo, Novi Sad, Subotica oder Krusevac wurden Hunderttausende von Menschen bereits nach wenigen Kriegstagen in Umgebung der zerstörten Anlagen mehrfach hochtoxischen Gemischen aus Stickoxiden, Schwefel- und Salpetersäuren, Schwermetallen sowie krebserzeugenden beziehungsweise hochgiftigen Kohlenwasserstoffen wie Benzol und Toluol ausgesetzt. Das war allerdings vorherzusehen. Seit Anfang der achtziger Jahre ist nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, daß die Ansiedlung großer Betriebe der chemischen Industrie in dicht besiedelten Regionen, verbunden mit der Lagerung enormer Mengen gefährlicher chemischer Grundstoffe und Zwischenprodukte, bereits im Frieden eine permanente Gefährdung der Bevölkerung darstellen. Das Störfallrisiko Chemie soll deshalb durch Katastrophenschutzmaßnahmen kalkulierbar bleiben. Und deren erste Regel lautet bekanntlich: Wenn beim Austritt giftiger Gase nicht unverzüglich Evakuierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden, können die Auswirkungen verheerend sein. Im Fall der zerstörten jugoslawischen Industriekomplexe war das Störfallrisiko Chemie durch Katastrophenmaßnahmen nicht beherrschbar, ein Tatbestand, der zum Kalkül der Zielplaner gehört haben dürfte, worauf die nächtlichen Angriffstermine verweisen. Hinsichtlich der medizinischen Konsequenzen der katastrophalen Bombardierungen sind im wesentlichen zwei Bereiche von Bedeutung, deren therapeutische Folgen in Art und Ausmaß differieren: - "Explosions- und Brandkatastrophen mit Massenanfall schwer Verbrannter und/oder schwerverletzter (multitraumatisierter) Patienten durch zum Beispiel Benzin, Heizöl, Propan, Propylen, Sprengstoffe; - Freiwerden großer Mengen hochgiftiger Gase, beispielsweise durch Explosion [...] mit anschließender innerer oder äußerer Verseuchung einer großen Menschenmenge. Hierbei erstrecken sich die gesundheitlichen Schäden insbesondere auf die Haut, Schleimhäute, Atemwege, das Herz-Kreislauf-System, das Zentralnervensystem sowie Leber und Niere. Zu nennen wären hier erstickend wirkende oder stark reizende Gase wie zum Beispiel Stickoxide, Schwefeldioxid und Chlor."(34) Es muß davon ausgegangen werden, daß die Versorgung der multitraumatisierten Opfer nicht gewährleistet ist und daß viele von ihnen chronisch erkranken. Dazu kommt eine gesundheitliche Langfristgefährdung: "Mit Sicherheit", so prognostieren Experten/innen des Umweltbundesamtes, "geht von den in Folge der Zerstörung von Industriestandorten entstandenden Altlasten eine weit über das Kriegsende hinausreichende Gefährdung der Menschen in den betroffenen Regionen aus." Es müsse darauf hingewiesen werden, "daß eine zivile Nutzung weiter Teile dieser Regionen wegen der Gefährdung für die Gesundheit aus der Kontamination von Boden, Grund- und Oberflächenwasser nicht möglich sein wird."(35) Zu solchen Flächen gehören auch kontaminierte Agrarflächen in der Umgebung von Belgrad, die aber anscheinend weiter genutzt werden: "Nervosität auf dem Gemüsemarkt", schrieb die Balkan-Korrespondentin des SPIEGEL, Renate Flottau, am 25. Mai in ihr Belgrader Tagebuch. "Radieschen, Kartoffeln, Spinat und Salat, die aus der Gegend der bombardierten petrochemischen Fabriken stammen, sind mit schädlichen Schwermetallen belastet. Doch die geschäftstüchtigen Bauern wollen die verseuchte Ernte natürlich nicht vernichten. Deshalb bringen sie sie eilig auf den Markt."(36) Zu den Landwirtschaftsschäden durch die Verseuchung von Böden und Wässern kommen Versorgungsengpässe; wegen des Mangels an Saatgut, Düngemitteln und Treibstoff in Jugoslawien kann weitaus weniger Getreide, Mais und Gemüse angebaut werden kann als in den Vorjahren. Die gesundheitlichen Probleme der jugoslawischen Bevölkerung verschärfen sich überdies durch die Zerstörung ziviler Infrastruktursysteme. In sämtlichen größeren oder strategisch wichtigen Städten wurden systematisch Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kommunikations- und Verkehrssysteme und wichtige Brücken zerstört, aber auch Krankenhäuser, Schulen, Universitäten und Wohngebiete beschädigt. Die Wasser- und Stromversorgung für mehr als eine Million Menschen allein in Belgrad war längere Zeit erheblich gestört.

Fazit: Verrohung des ökologischen Denkens und Handelns

Für das Umwelt- und Rechtsbewußtsein der NATO-Gesellschaften bedeutet es eine politische Bankrotterklärung, daß sie den zivilisatorischen Konsens, wonach der Mensch seinesgleichen nicht vorsätzlich Giftgaswolken aussetzt, innerhalb weniger Tage ohne erkennbare ethische, ökologische oder wissenschaftliche Skrupel aufgegeben haben. Nach in der Bundesrepublik geltendem Recht wird bestraft, wer "die Eigenschaften eines Gewässers oder eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Bodens derart beeinträchtigt, daß das Gewässer oder der Boden auf längere Zeit nicht mehr wie bisher genutzt werden kann" sowie "Gifte in der Luft, in einem Gewässer, im Boden oder sonst verbreitet oder freisetzt und dadurch einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung bringt". Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, wobei im Falle eines Tatbestandes, wie er in Jugoslawien geschaffen wurde, sicher von einem "besonders schweren Fall" ausgegangen werden müßte. "Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat Leib oder Leben einer großen Zahl von Menschen gefährdet oder den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines Menschen leichtfertig verursacht."(37) Nichtsdestotrotz waren deutsche Soldaten während des Balkankrieges an der Bombardierung von Industriekomplexen beteiligt, wodurch giftige und carcinogene Stoffe in der Biosphäre freigesetzt und dadurch Zivilisten in die Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung gebracht wurden. Bestandteile des Naturhaushalts von erheblicher ökologischer Bedeutung sind zudem infolgedessen "nachhaltig" gestört und beeinträchtigt. Sind die Lebensbedingungen der Menschen im Balkan anders zu bewerten als hierzulande? Wie das Primat des Ökologischen gegenüber dem Militärischen durchgesetzt werden kann, wenn die Regierungen der kriegführenden Staaten auch zukünftig billigen, daß ihre Militärs alle strafbewehrten Methoden und Mittel der Kriegsführung verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, daß sie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen und dadurch Gesundheit oder Überleben der Bevölkerung gefährden, ist heute schon eine brisante Nachkriegsfrage. Der jüngste Balkankrieg bestätigt die Erkenntnis aus dem Golfkrieg, daß Kriege, die mit Methoden und Waffenarsenalen geführt werden, die noch den Praktiken des Kalten Krieg verhaftet sind, den Charakter von Umweltkriegen annehmen müssen. Spätestens hier erweist sich die Absurdität der Rechtfertigungskonstrukte von der gerechten und humanitären Intervention. Ein Krieg wie der Balkankrieg, der wegen seiner Konzeption notwendigerweise Menschenrechte verletzt und die universelle ökologische Vernunft pervertiert, bleibt ein Verbrechen gegen den Weltfrieden und gegen die Menschlichkeit.

Anmerkungen:  
(1) Krusewitz, Knut, "Golfkrieg und Ökologie: Ein heiliger, gerechter Umweltkrieg?", in: Garten und Landschaft, Jg. 101, Heft 4 (April 1991), S. 5-7
 
(2) Art. 35 Abs. 1 Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 (8. Juni 1977), in: Randelzhofer, Albrecht (Hrsg.), Völkerrechtliche Verträge, München 1991, S. 630
 
(3) Art. 35 Abs. 3 Zusatzprotokoll I, in: Randelzhofer, a.a.O., 630; Günter Verheugen, "Rede zum Humanitären Kriegsvölkerrecht", in: Deutschen Bundestag, Stenographischer Bericht, 11. Wahlperiode, 189. Sitzung (19.1.90), S. 14627
 
(4) Art. 55 Zusatzprotokoll I, in: Randelzhofer, a.a.O. S. 641
 
(5) Höchner, Kurt M., Schutz der Umwelt im Kriegsrecht, Zürich 1977, S. 25
 
(6) Art. 85 Abs. 5 Zusatzprotokoll I, in: Randelzhofer, a.a.O. S. 664
 
(7) Die Woche, Nr. 19, 7. Mai 1999
 
(8) Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 31.10.79
 
(9) Scientific American, Vol. 264, No. 5 (May 1991), p. 9
 
(10) FAZ, 1.3.97
 
(11) Ell, Renate; Evdoxia Tsakiridou, "Hohe Schadstoffbelastung auf dem Balkan: Durch NATO-Bomben sind die Werte für Dioxine und Furane gestiegen", in: Süddeutsche Zeitung, 11.5.99
 
(12) Umweltbundesamt, Erste Einschätzungen zu den ökologischen Auswirkungen des Krieges in Jugoslawien, unveröfftl. Ms., Berlin, 5. Mai 1999
 
(13) Institute for Energy and Environmental Research, "NATO Must Immediatly Evaluate Environmental and Health Consequences of Bombing", in:
http://www.ieer.org/ieer/comments/yugo/pr051199.html  
(14) Bundesrepublik Jugoslawien: Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten, Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (dt. Übers.), 18. April 1999, S. 1
 
(15) Angaben der NATO in:
http://www.fas.org./irp/imint/b990413ae.gif  
(16) Bereits 1982 warnte Prof. Gerhard Poppei (Ingenieurhochschule Wismar) vor dem Einsatz von Cruise Missiles gegen Anlagen, die gefährliche Stoffe oder Kräfte enthalten, weil dadurch "sekundäre Umweltwaffen" ausgelöst werden können, vgl.: ders., "Flügelraketen im Umweltkrieg", in: wissenschaft und fortschritt, Jg. 32, Heft 3 (März 1982), S. 101-103
 
(17) Koch, Egmont R./Fritz Vahrenholt, Im Ernstfall hilflos? Katasrophenschutz bei Atom- und Chemieunfällen, Frankfurt am Main 1982, S. 219
 
(18) Diese Angabe findet sich in einer Stellungnahme, die eine Gruppe von Professoren/innen der Universität Belgrad (Fachbereich Chemietechnologie und Polymere der Fakultät für Technologie und Metallurgie) zur Bombardierung des PVC-Komplexes in Pancevo abgaben, in:
http://www.net4s.com/under/ecologicalcatastrophe.html  
(19) Umweltbundesamt, a.a.O., S. 13
 
(20) Koch/Vahrenholt, a.a.O., S. 193
 
(21) Gutsche, Bernd, "Störfallszenarien aus dem Computer", in: Koch/Vahrenholt, a.a.O., S. 217
 
(22) Umweltbundesamt, a.a.O., S. 4
 
(23) Umweltbundesamt, a.a.O., S. 5
 
(24) Braedt, Michael/Hansjörg Hörseljau/Frank Jakobs/Friedhart Knolle, Die Sprengstoffabrik "Tanne" in Clausthal-Zellerfeld. Geschichte und Perspektive einer Harzer Rüstungsaltlast, Clausthal-Zellerfeld 1988
 
(25) Braedt u.a., a.a.O., S. 60 f.
 
(26) ebd.
 
(27) Braedt u.a., a.a.O., S. 60 f.
 
(28) Vgl.: Fuldaer Zeitung, 22.4.99
 
(29) Schwelien, Michael, "Sieger sterben später", in: ZEIT, Nr. 33, 11. Aug. 1995, S. 9; Presseerklärung "Urangeschosse im Einsatz"der IPPNW vom Juni 1999
 
(30) Rodejohann, Jo, "Entreichertes Uran als Munition", in: ami 2/1977, S. III-39 ff.
 
(31) AFP, 21.4.99
 
(32) IPPNW, Munition mit abgereichertem Uran. Texte und Quellen. Berlin 19. Mai 99, S. 17
 
(33) IPPNW, ebd., S. 23
 
(34) Graf-Baumann, Toni/Fritz Vahrenholt, "Sind Gasverletzte zu retten?", in: Koch/Vahrenholt, a.a.O., S. 235
 
(35) Umweltbundesamt, a.a.O., S. 10
 
(36) Vgl.: DER SPIEGEL, Nr. 22, 31. Mai 1999, S. 181
 
(37) Bestimmungen der §§ 330 und 330a des Strafgesetzbuches, in: Jeschek, Hans-Heinrich (Hrsg.), Strafgesetzbuch, Beck-Texte: Bd. 5007, München 1994, S. 149 f.
 

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